Ärztepfusch

Was genau bedeutet Ärztepfusch ? Laut Wikipedia ist das Wort „Pfusch“ eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Arbeit einer Person ohne ausreichende Fachkenntnisse, beziehungsweise deren Ergebnis, welches ein fehlerhaftes Produkt oder eine miserable Dienstleistung sein kann. Ausserdem versteht man unter Pfusch auch etwas Misslungenes. Synonyme für Pfusch sind Murks, Schlamperei, Schluderei, Fehlleistung, liederlich ausgeführte Arbeit, Stümperei, Pfuscharbeit, Pfuscherei, Schluderarbeit, Schluderei, Sudelarbeit, Sudelei, Prudelei oder Hudelei.

In Verbindung mit dem Wort Arzt ist unter Ärztepfusch demnach eine Fehlleistung bzw. eine miserabel ausgeführte Dienstleistung eines Mediziners gemeint. Im klassischen Medizinrecht bezeichnet man diese Fehlleistung / Schlechtleistung des Arztes als Begehen eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungsversäumnisses, Dokumentationsfehlers oder eines Verstoßes gegen Organisationspflichten des Arztes oder seines Personals (welcher ihm ggfls. zugerechnet werden kann).

Dieser Ärztepfusch kann dann zu einer zivilrechtlichen Klage (Arzthaftungsprozess) auf Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag § 630a ff BGB, auf Schadensersatz, auf Schmerzensgeld und / oder auf Verdienstausfall des Patienten führen. Auch strafrechtliche Folgen für den behandelnden Mediziner sind möglich, speziell Körperverletzung mangels Einwilligung oder unter Umständen auch fahrlässige Tötung, falls der Patient verstorben ist.

Ärztepfusch Prozess

Die Problematiken eines Prozesses wegen Ärztepfusch liegen hauptsächlich in der Beweisführung. Nur bei einem groben Behandlungsfehler des Arztes muss der Patient nicht die Schuld des Arztes beweisen, sondern der Arzt seine Unschuld. Ob eine Behandlung fehlerhaft war entscheidet in einem Prozess oft ein Gutachter. Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, kann bereits vorher eine Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu Rate gezogen werden.

Eine Übersicht bereits von Gerichten verhängter Schmerzensgelder finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle. Falls Sie selber Opfer eines Ärztepfusches geworden sind, suchen Sie so bald wie möglich einen Rechtsanwalt für Medizinrecht oder einen Fachanwalt für Medizinrecht auf.

Wenn Sie möglicherweise Opfer von Ärztepfusch geworden sind und Sie darüber nachdenken einen Arzt oder ein Krankenhaus zu verklagen, können Sie hier kostenlos einen Fachanwalt für Medizinrecht um Rat fragen.

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